Kurzstrecke/Teilstrecke

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Einteilung des Stadtgebiets in Zonen und Sektoren nach dem Tarif von 1958

Geschichte

Nachdem es schon vor dem Zweiten Weltkrieg ein Ermäßigungssystem gegeben hatte, das mit Kurzstrecken und Kleinzonen operierte und nach dem Krieg keine Fortführung mehr fand, wurde mit 19. Mai 1958 abermals ein neues System zur Inanspruchnahme ermäßigter Tarife für kurze Fahrten eingeführt. Das Netz war in Teilstrecken unterteilt und jede Teilstrecke bestand nochmals aus zwei Kurzstrecken, sodass es zwei prinzipielle Ermäßigungsstufen gab. Die Teilstrecken ergaben sich aus der bereits existierenden Unterteilung des Tarifgebiets in Zonen (für Radiallinien) bzw. Sektoren (für Rundlinien). Durchgangslinien markierten die Zonen bzw. Sektoren der jeweils befahrenen Radial- bzw. Rundlinien.

Um die Kurz- und Teilstreckenfahrer auf die weniger stark frequentierten Tageszeiten zu beschränken, waren Kurz- und Teilstreckentarife nur an Werktagen (Mo-Sa) ab 8.30 Uhr gültig. Kurzstreckenfahrscheine waren zunächst nur im Vorverkauf erhältlich; ab 27. März 1961 konnten Kurzstrecken-Sammelkarten für fünf Fahrten auch beim Schaffner erworben werden. An diesem Tag wurde auch die Umstellung der Fahrscheinmarkierung von Lochzange auf Mako-Stempelzange vorgenommen; die Zonen mit den Nummern 2 bis 6 und die Sektoren mit den Bezeichnungen römisch I bis römisch IIId wurden durch einheitlich von 1 bis 9 durchnummerierte Teilstrecken ersetzt. Die Teilstrecken- und Kurzstreckengrenzen waren ab 1958 auf den Innenseiten der Zifferntafeln vermerkt.

Ab 2. Jänner 1967 wurden Fahrscheine der Verkehrsbetriebe in den sogenannten Autobuslinien der Tarifgemeinschaft anerkannt. Man konnte jedoch in den Tarifgemeinschaftsfahrzeugen keine derartigen Fahrscheine erwerben, auch wurden Kurzstreckenfahrscheine nicht anerkannt. Dieser umstand änderte sich bis zur Auflassung der Kurzstrecken nicht.

Mit 2. Jänner 1967 wurde der Teilstreckentarif aufgelassen und die Gültigkeit des Kurzstreckentarifs an Werktagen auf 8 Uhr Früh erweitert. Mit diesem Zeitpunkt begann auch der Vertrieb von Vorverkaufsfahrscheinen über Tabak-Trafiken. Ab 22. November 1968 waren neue Kurzstreckensammelkarten im Umlauf, die etwas breiter als normale Fahrscheine waren und somit nicht in die Entwerterschlitze eingeführt werden konnten. Eine Möglichkeit, die Kurzstrecke auf der Entwertermarkierung anzuzeigen, gab es zu dieser Zeit noch nicht. 1969 kam es zur Einführung von Überlappungsbereichen von Kurzstrecken, wodurch die Begriffe „Markierungsgrenze“ und „Gültigkeitsgrenze“ entstanden, die wohl den meisten Wienern bis zuletzt ein Rätsel waren. Ab der Markierungsgrenze wurde die nachfolgende Kurzstrecke markiert, während die aktuelle Kurzstrecke bis zu der in Fahrtrichtung nach der Markierungsgrenze gelegene Gültigkeitsgrenze reichte.

Ab 1. Jänner 1972 waren Kurzstrecken auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig gültig. Mit diesem Datum wurden auch die quadratischen Kurzstreckenkarten eingeführt, die weiterhin breiter als die Entwerterschlitze waren. Im Laufe dieses Jahres wurden die Makozangen so umgebaut, dass die Kurz­streckenbezeichnung vor dem Liniensignal stand (bislang umgekehrt). Ab 24. April 1972 wurde die Fahrscheinmarkierung abgeändert: Alle Linien markierten seither auf der gesamten Strecke dasselbe Signal; statt der unterschiedlichen Signale der jeweils befahrenen Radial- und Rundlinien wurde nunmehr auf der gesamten Strecke das Signal des niedrigeren Radialastes markiert. Die Kurzstreckenbezeichnung wurde nun nicht mehr im alten System Teilstreckennummer/Kurzstrecken­num­mer angegeben, sondern mit einer einzigen Ziffer bezeichnet, die am inneren Aufdruck der Kurzstreckentafel (Innenbesteck) abgelesen werden konnte.

Ab 11. Mai 1972 waren in schaffnerlosen Triebwagen Kurzstreckenentwerter in Betrieb, die etwas breitere Schlitze aufwiesen und somit auch die überbreiten Kurzstreckenfahrkarten aufnehmen konnten. Erst ab 16. Februar 1976 gab es auch Kurzstreckenentwerter in Beiwagen.

Der 1. August 1976 brachte zwei Änderungen: die Gültigkeit des Kurzstreckentarifs an Samstagen ab Betriebs­beginn (statt 8 Uhr) und die Einführung von Kurzstreckengrenzen auf Stadtbahn und U-Bahn. Bislang konnte man diese übergeordneten Verkehrsmittel nicht zum Kurzstreckentarif benutzen.

Mit 30. August 1980 wurde die Anwendung des Kurzstreckentarifs auf der Stadtbahn und U-Bahn modifiziert; statt festgelegter Kurzstreckengrenzen konnte man mit einem Kurzstreckenfahrschein nun stets zwei Stationen weit fahren, jedoch ohne Umsteigen. Ab 1. Jänner 1984 war der Kurzstreckentarif an allen Tagen ganztägig gültig. Ab 1. Jänner 1986 gab es keine eigenen Kurzstreckenfahrscheine mehr: Für eine Kurzstreckenfahrt galt nun ein Halbpreisfahrschein des (seit Juni 1984 in Kraft befindlichen) Verkehrsverbunds Ost-Region (VOR).

Vom 6. Jänner 1991 an durfte man auf der U-Bahn bei Benutzung eines Kurzstreckenfahrscheins auch auf eine andere U-Bahn- bzw. Schnellbahnlinie umsteigen. Bis zur Auflassung mit 1. Juli 2013 änderte sich an den Modalitäten des Kurzstreckentarifs nichts mehr.

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