Linksweichenregel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Linksweichenregel''' (neuerdings als '''Konfliktweichenregel''' bezeichnet) besagt, dass ein Zug, welcher sich vor einer nach links abzweigenden Weiche befindet, einen entgegenkommenden Zug passieren lassen muss, bevor die Weiche – unabhängig von ihrer Stellung – befahren werden darf. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, z.B. bei Weichen mit selbsttätiger Rückstellung.
Die '''Linksweichenregel''' (neuerdings als '''Konfliktweichenregel''' bezeichnet) besagt, dass ein Zug, welcher sich vor einer nach links abzweigenden Weiche befindet, einen entgegenkommenden Zug passieren lassen muss, bevor die Weiche – unabhängig von ihrer Stellung – befahren werden darf. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, z.B. bei Weichen mit selbsttätiger Rückstellung ([[Flankenschutzweiche|Flankenschutzweichen]]).




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Aktuelle Version vom 11. Januar 2013, 10:54 Uhr

Die Linksweichenregel (neuerdings als Konfliktweichenregel bezeichnet) besagt, dass ein Zug, welcher sich vor einer nach links abzweigenden Weiche befindet, einen entgegenkommenden Zug passieren lassen muss, bevor die Weiche – unabhängig von ihrer Stellung – befahren werden darf. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, z.B. bei Weichen mit selbsttätiger Rückstellung (Flankenschutzweichen).


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