Linksweichenregel: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Linksweichenregel''' (neuerdings als '''Konfliktweichenregel''' bezeichnet) besagt, dass ein Zug, welcher sich vor einer nach links abzweigenden Weiche befindet, einen entgegenkommenden Zug passieren lassen muss, bevor die Weiche – unabhängig von ihrer Stellung – befahren werden darf. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, z.B. bei Weichen mit selbsttätiger Rückstellung. | Die '''Linksweichenregel''' (neuerdings als '''Konfliktweichenregel''' bezeichnet) besagt, dass ein Zug, welcher sich vor einer nach links abzweigenden Weiche befindet, einen entgegenkommenden Zug passieren lassen muss, bevor die Weiche – unabhängig von ihrer Stellung – befahren werden darf. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, z.B. bei Weichen mit selbsttätiger Rückstellung ([[Flankenschutzweiche|Flankenschutzweichen]]). | ||
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2013, 10:54 Uhr
Die Linksweichenregel (neuerdings als Konfliktweichenregel bezeichnet) besagt, dass ein Zug, welcher sich vor einer nach links abzweigenden Weiche befindet, einen entgegenkommenden Zug passieren lassen muss, bevor die Weiche – unabhängig von ihrer Stellung – befahren werden darf. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, z.B. bei Weichen mit selbsttätiger Rückstellung (Flankenschutzweichen).
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